FRAGEN

PROCEDERE

Sie vereinbaren zu o. g. Telefonzeiten einen Termin für ein Erstgespräch. Hier wird die Indikation für eine psychoanalytische Behandlung geklärt. Ebenso wichtig ist, ob zwischen Klienten und Therapeuten auch ein inneres Verständnis vorhanden ist d.h., dass das Unbewusste beider miteinander in Verbindung treten kann. Wenn es eine medizinische Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung gibt, können schon die ersten Termine (sog. probatorische Sitzungen) über Ihre Versichertenkarte abgerechnet werden. Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, klären Sie bitte vorher den Umfang der Kostenübernahme ab.

DAUER EINER PSYCHOTHERAPIE UND VERSCHIEDENE VERFAHREN

1. Tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie
Diese Therapieform umfasst max. 24 Stunden und wird in der Regel binnen einer Woche von der Krankenkasse bewilligt. Sie dient entweder der Krisenintervention und ist dann nach spätestens 25 Stunden beendet oder es wird die Indikation für eine Langzeittherapie gestellt.

mehr Informationen

2. Die Kurzzeitanalyse nach Davanloo
löst lange bestehende Verstrickungen und festgehaltene, verdrängte Gefühle Ihrer Lebensgeschichte im „Hier und Jetzt“ der therapeutischen Situation…

mehr Informationen

3. Die Psychoanalyse
hat das Ziel, tiefer liegende Probleme, die durch Erlebnisse der Kindheit (oder auch später) ins Unbewusste abgedrängt wurden, wieder bewusst werden zu lassen. Hierzu ist ein festes Zeitsetting (ca. 2-3 mal/Woche) erforderlich, um die Rückkehr zu den traumatisierenden Erlebnissen zu ermöglichen. Die Analyse dauert ca. 2-3 Jahre, da die gesamte Entwicklung des Klienten angeschaut und die wesentlichen unbewussten Konflikte durchgearbeitet werden müssen.

mehr Informationen

4. Verbindung Psychoanalytischer Prozess und Tanz- und Körpertherapeutische Arbeit
Ich habe mich jetzt, nach über 40-jähriger Tätigkeit, dazu entschieden, nur noch mit Menschen zu arbeiten, die schon therapeutische Erfahrungen haben und die sich bereit erklären, zusätzlich an den Seminaren teilzunehmen.

Es hat sich gezeigt, dass durch diese Verbindung von Psychoanalyse und Tanz. Bewegung, Imaginieren und Arbeiten mit inneren Bildern, sehr viel schneller wesentliche Themen, aber auch Lösungsansätze gesehen und verstanden werden und wir leichter eine „gemeinsame Sprache“ entwickeln können.

Seit ca. 8 Jahren arbeite ich auch mit den Techniken der ISTDP, wenn die Gefahr des Selbstverlierens und Selbstzerstörens besteht.

KOSTEN

Die Kosten für die Richtlinien-Psychotherapie werden auf Antrag und bei Vorliegen einer medizinischen Behandlungsbedürftigkeit von allen Ersatz- und RVO-Kassen bis zu 240 Stunden übernommen. Private Krankenversicherer haben davon abweichende Vereinbarungen, die Sie aus Ihren Versicherungsunterlagen ersehen oder bei Ihrer Versicherung direkt erfragen können. Mein Honorar bei Privatrechnungen richtet sich nach der allgemein gültigen GOP (Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten). Die aktuell gültigen Honorarsätze der GOP erhalten Sie auf Anfrage. Die Beihilfe bewilligt in der Regel bei medizinischer Indikation den ähnlichen Umfang, wie die gesetzlichen Krankenkassen.

Die Kosten für die Seminare müssen selbst getragen werden.

SCHWEIGEPFLICHT UND ANTRAGSVERFAHREN

Es gilt die im Strafgesetzbuch festgelegte Schweigepflicht. Inhalte der Therapie dürfen ohne Erlaubnis des Klienten (schriftliches Einverständnis) nicht an Dritte (Ärzte oder Therapeuten, andere Institutionen) weitergeben werden. Die Krankenkasse erfährt beim Antrag auf Kurzzeittherapie, der vom Sachbearbeiter bearbeitet wird, lediglich eine allgemeine und kurz gehaltene Begründung, warum diese beantragt wird. In der Regel ist binnen einer Woche die Bewilligung erteilt. Bei der Psychoanalyse wird der Bericht an den Gutachter in einem verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse gesandt, den diese an den Gutachter weiterleitet. Er erfährt lediglich die Chiffre-Nr. (Anfangsbuchstaben und Geburtsdatum), den Beruf und den Familienstatus. Damit ist kein Zugang zur Identität des Klienten möglich. Die Bearbeitungszeit dauert ca. 6-8 Wochen. Falls Sie schon einmal eine Therapie (Lang- oder Kurzzeittherapie) durchgeführt haben, muss diese mindestens 2 Jahre zurückliegen. Eine Bewilligung vor diesem Zeitpunkt ist nur in Ausnahmefällen möglich.